Eine Teilprothese kann einen oder mehrere Zähne ersetzen, die im Gebiss fehlen. Dennoch müssen nach wie vor echte Zähne vorhanden sein, da es sich ansonsten um eine Voll- oder Totalprothese handeln würde. Die Teilprothesen unterscheiden sich in mehreren Punkten. Einer dieser Punkte ist das Material. Die gängigste und weitestgehend von der Krankenkasse bezahlte Variante wird aus Kunststoff mit einer oder zwei Metallhalterungen gefertigt. Ob sich eine oder zwei Halterungen an der Prothese befinden hat mit der genauen Lage zutun. Ist es lediglich eine Zahnlücke die von beiden Seiten von einem echten Zahn umgeben ist, kann eine Schaltprothese eingesetzt werden. Diese unterscheidet sich von den Freiendprothesen bei den Halterungen. Die Freiendprothese wird eingesetzt, wenn das Ende der Zahnreihe fehlt. Eine Freiendprothese kann auch dann zum Einsatz kommen, wenn auf beiden Seiten das Ende der Zahnreihe fehlt
Verschiedene Ausführungen
Es gibt zwei grundlegende Herstellungsvarianten. So besteht die einfache Teilprothese in erster Linie aus Kunststoff. Sie ist mit Halte- und Stützelementen versehen, die ein Abrutschen verhindern und einen guten Halt geben sollen. Wenn es notwendig ist, kann dieser Art der Prothese mit einem zusätzlichen Bügel versehen werden. Diese Prothesenart ist allerdings lediglich eine Übergangslösung, da diese die benachbarten Zähne beschädigen kann. Entscheidend dabei ist, dass man stets auf eine vorbildliche Mundhygiene achtet. Diese wird in der Regel nur verwendet bis die darunter liegende Wunde verheilt und der nächste Schritt in Angriff genommen werden kann. Eine wesentlich längerfristige Lösung ist die Modellgus-Teilprothese. Diese wird an den Kiefer und die vorhandenen Zähne angepasst. Somit kann Sitzgenauigkeit garantiert werden. Wichtig dabei ist, dass Wunden am Zahnfleisch weitestgehend abgeheilt sind, damit keine Schwellungen vorhanden sind. Nur so kann beim Abdruck die ideale Form nachgebildet werden. Die Materialien sind hochwertiger. So kommt für das Grundgerüst meist Titan zum Einsatz, da dieses keine Probleme mit dem umliegenden Gewebe macht.
Kostenübernahme
Von der gesetzlichen Krankenkasse wird pro zu ersetzendem Zahn nur ein fester Satz erstattet, der vom Befund des Arztes abhängt. Daher kann der Patient selbst entscheiden, welche Art der Teilprothese angefertigt werden soll, da dieser die restlichen Kosten selbst übernehmen muss.