Der Besuch beim Zahnarzt wird oft von der Frage begleitet, welche Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen? Seit der Reform 2004 zahlen die Krankenkassen nur noch einen Festzuschuss und keine prozentuale Beteiligung mehr. Dadurch sind natürlich die finanziellen Belastungen für den Patienten großer geworden, nur wer den Zahnarzt regelmäßig aufgesucht hat, kann sich über eine Kostenübernahme der Krankenkasse von bis zu 65% freuen. Während vor 2004 der Rechnungsbetrag prozentual zwischen der Krankenkasse und dem Patienten aufgeteilt wurde, ist das nun anders.
Wünscht der Patient eine andere Versorgung als die sogenannte Regelversorgung, erhält er nur den festgelegten Betrag. Das darüber hinausgehende Kosten gehen voll zu seinen Lasten. Implantate sind ein gutes Beispiel für die Differenz der Zuzahlung, werden sie statt einer Brücke gewählt, verändert sich der Zuschuss der Krankenkasse nicht, der Patient muss jedoch einen höheren Eigenanteil zahlen. Viele Zahnärzte bieten ihren Patienten eine Teilzahlung für die Behandlungskosten an. Dadurch wird vielen der Gang zum Zahnarzt erleichtert, der oft genug aus Angst vor den Kosten verschoben wird.
Viele Leistungen sind noch immer kostenlos
Auch wenn viele Patienten über diese Kostenübernahme klagen, viele Behandlungen sind immer noch kostenlos. So werden neben der Behandlung von Karies und dem Füllen der daraus resultierenden Löcher auch die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung und natürlich auch für das Ziehen der Zähne übernommen. Parodontosebehandlungen sind ebenfalls im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten. Wer einmal im Jahr eine Zahnsteinentfernung durchführen lässt, braucht dafür ebenfalls keinen Cent zuzahlen. Diese Gelegenheit können Sie nutzen und gleichzeitig einen Kontrolle durchführen lassen, denn auch diese ist einmal im Jahr von der Praxisgebühr befreit.
Das Bonusheft ist ein wichtiges Dokument
Seit der Einführung des Bonusheftes bestimmt jeder Patient die Höhe seiner Zuschüsse für Zahnersatz selbst. Bei jeder jährlichen Kontrolle wird in dieses Heft mit Stempel und Datum bescheinigt, dass der Patient zur Kontrolle gekommen ist. Dadurch verringert sich im Laufe der Jahre der Eigenanteil für Zahnersatz und der fleißige Patient kann im Endeffekt bis zu 65% der Behandlungskosten erstattet bekommen. Im Falle des Zahnersatzes ist deshalb eine ausreichende Aufklärung durch den Zahnarzt nötig, damit alle Möglichkeiten ausreichend überlegt werden. Wenn der Heil- und Kostenplan eingereicht wird, muss der Patient mit seiner Unterschrift die vollkommene Aufklärung über die Behandlung bescheinigen.