Pech gehabt, Zahn abgebrochen. Jetzt muss auch der Rest des Zahnes gezogen werden und ein Zahnersatz muss her. Eine Brücke, eine Krone oder ein Implantat stehen zur Auswahl. Das kann teuer werden. Die häufigste Form ist eine Vollkrone. Dafür berechnet ein Zahnarzt ca. 200,- Euro. Wenn er eine Mehrarbeit begründen kann, kann er bis zum fünffachen des zuerst ausgerechneten Preises verlangen. Zuzüglich Labor- und Materialkosten, versteht sich.
Wer zahlt was?
Geringverdienende müssen sich erst einmal keine Sorgen machen. Sie brauchen keinesfalls auf einen Zahnersatz verzichten. Ihre Einnahmen dürfen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Bei einem Versicherungsanspruch gibt es den „doppelten Festzuschuss“, sagt die unabhängige Patientenberatung. Normalerweise zahlt die Gesetzliche Krankenkasse einen Zuschuss von 50 Prozent. In Härtefällen kann sich der Festzuschuss verdoppeln, und es werden alle Kosten übernommen. Bafög oder Hartz IV Beziehende, sowie Alleinstehende die nicht über 1050 Euro brutto pro Monat kommen, werden hier berücksichtigt.
Voraussetzung ist allerdings das die Kassen den Zahnarzt bestimmen. Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann bei einer privaten Versicherung eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Meistens unterbreitet die Kasse ein günstiges Angebot. Es gibt auch die Möglichkeit das nur bestimmte Leistungen versichert werden. Das sind Wahltarife für einen Zahnersatz. Die dritte Variante, ist immer häufiger bei den Kassen zu beobachten, sie bieten einen eigenen Wahltarif an.
Belohnung der gesetzlichen Krankenkassen für diejenigen, die ständig zur Vorsorge gehen. Wer zehn Jahre in Folge einen Zahnarzt besucht hat, bekommt ab dem 11. Jahr 65 Prozent des für die Regelversorgung festgelegten Betrags. Wer es nur fünfmal geschafft hat, erhält 60 Prozent. Alle anderen bekommen 50 Prozent.
Bevor eine Zahnbehandlung beginnt muss der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan vorlegen. Er listet dort alle Maßnahmen auf. Honorar, Dentallabor und Materialkosten dürfen nicht fehlen. Diesen Kostenplan reicht der Versicherte bei seiner Kasse ein. Nach einer Zustimmung durch die Kasse kann mit der Behandlung begonnen werden. Es sollten auch ruhig Kostenvoranschläge von unterschiedlichen Ärzten eingeholt werden. Diese unter dem Strich genannten Beträge können schwanken. Bei Fragen stehen die Patientenberatungsstellen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen zur Verfügung.
Zahnersatz aus dem In- oder Ausland?
Immer mehr, werden preiswerte Angebote für einen Zahnersatz, aus dem Ausland in Anspruch genommen. Innerhalb Europas übernehmen die gesetzlichen Kassen zu den üblichen Bedingungen auch diese Ausgaben. Durch geringere Lohn-, Material- und Herstellungskosten kommen diese Preise zustande. Eine Kostenersparnis von bis zu 60 Prozent sind keine Seltenheit. Man sollte nur bedenken, das es bei Komplikationen zu Problemen kommen könnte. Dann muss man gegebenenfalls selbst in das Land reisen um Unstimmigkeiten aus der Welt zu schaffen.
In Fernost gefertigter Zahnersatz ist meistens vom deutschen TÜV zertifiziert. Die verwendeten Materialien entsprechen unserer Norm und durchlaufen Qualitätskontrollen. Reparaturen und Änderungen werden dann in Deutschland ausgeführt. Dadurch bleibt die gesetzlich verankerte Garantie bestehen. Im Klartext heißt das, der Patient entscheidet mit welchem Digitallabor sein Zahnarzt zusammenarbeitet.