Im Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin wurde heute das endgültige Urteil im Fall der 21-jährigen Jane Doe bekannt gegeben. Die Auszubildende klagte in diesem Frühjahr gegen ihre Ausbildungsstätte und bekam letztendlich den Zuspruch. Es handelte sich um eine Klage hinsichtlich des Zweiten Artikels der Menschenrechte, welche sinngemäß besagen, dass alle Menschen gleiche Rechte und Freiheiten besitzen, ohne Unterscheidung in Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung.
Kopftuch oder Ausbildung
Zwischen diesen Alternativen darf man sich in Deutschland nicht entscheiden müssen. Jane Doe wurde von ihrem Ausbildungsleiter, Herrn Dorian, vor die Wahl gestellt, ihre Ausbildung zur Zahnarzthelferin anzutreten, unter der Voraussetzung ihr Kopftuch abzulegen. Die junge Iranerin, welche seit ihrem ersten Lebensjahr in Deutschland aufgewachsen ist, ist noch immer strakt mit der islamischen Kultur und Religion verbunden. Dazu gehört auch das Kopftuch zu tragen, unabhängig davon, ob sie sich gerade Zuhause, in der Moschee oder eben an ihrem Ausbildungsplatz befindet. Für sie bedeutet das das Ablegen des Kopftuches in der Öffentlichkeit, sich von ihrer Religion abzuwenden.
„Ich war so froh diese Ausbildungsstelle bekommen zu haben!“
Jane Doe hat sich schon seit Monaten auf die Ausbildungsstelle gefreut und bei den Bewerbungsgesprächen – zu denen sie ebenfalls mit Kopftuch erschienen ist – war dieses Thema auch kein Problem. Nicht einmal angesprochen wurde ihre religiöse Ausrichtung. „Ich war so froh diese Ausbildungsstelle bekommen zu haben!“ sagte Jane Doe im Interview mit einem unserer Mitarbeiter, welcher die Iranerin in ihrer kleinen Einzimmerwohnung in Hamburg Veddel besuchte. Nach ihrem ersten Ausbildungstag erhielt sie ein Schreiben, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass sie umgehend ihr Kopftuch abnehmen müsse, sobald sie die Praxis betrete. Die Patienten würden sich durch sie sonst gestört und verängstigt fühlten und das wäre für die Praxis nicht tragbar.
An diese Wendung hätte niemand geglaubt
Nach Rücksprache mit ihrem Anwalt, entschloss sich Jane Doe daraufhin ihren Ausbildungsleiter Herr Dorian zu verklagen. Sie wollte ihrer Religion nicht den Rücken kehren, ihren hart umkämpften Ausbildungsplatz wollte Sie allerdings auch nicht mehr missen möchten. Jane Doe klagte beim Bundesverfassungsgericht in Berlin und erhielt nach monatelanger Prüfung der Sachverhältnisse endlich den Zuspruch. Letztendlich stellte sich sogar heraus, dass der Angeklagte M. Dorian bereits in früher Jugend mit rechtsextremistischen Gruppen unterwegs war und schon mehrere Anzeigen wegen Diebstahl, Objektbeschädigung und körperlicher Tätigkeit erhalten hatte. Auch in späteren Jahren ist er in den rechtsextremen Kreisen noch sehr bekannt. Die Behörden gehen davon aus, dass dies eine geplante und bewusste Schikane gegen die junge Iranerin darstellen sollte. Da Herr Dorian für voll schuldfähig erklärt wurde, werden in den nächsten Tagen weitere Anklagepunkte erwartet. Das volle Strafmaß ist bisher noch nicht bekannt.
Ausbildung und Religion im Einklang
Die Geschäftsleitung reagierte sofort als die Hintergründe zu Herrn Dorians Vergangenheit aufgedeckt und bestätigt wurden. Sie kündigten dem Ausbildunsleiter fristlos. Jane Doe hingegen erhielt ein umfangreiches Entschuldigungsschreiben und fängt diesen Herbst endlich ihre lange ersehnte Ausbildung in einer anderen Zahnarztpraxis an. Ihr Kopftuch stört dort weder die Ärzte noch ihre Kollegen. Auch die Patienten sagten einstimmig, dass das Kopftuch, sowie die religiöse Einstellung einer Zahnarzthelferin nicht von Bedeutung wären. Hauptsache der Job würde gut gemacht werden und dafür stehen alle Zeichen gut.